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Commercial Court Frankfurt
Commercial Chambers Frankfurt

Die Gerichte erster Wahl für große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Neue Wege der Konfliktlösung

In Umsetzung des Justizstandortstärkungsgesetzes sind in Hessen zum 1. Juli 2025 neue Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) sowie am Landgericht Frankfurt am Main (Commercial  Chambers) für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 € errichtet worden. Am Handels- und Finanzplatz Frankfurt am Main stehen nunmehr zwei hochspezialisierte Gerichte zur verbindlichen und effizienten Streitbeilegung zur Verfügung.

Hessen nutzt die Chancen des Justizstandortstärkungsgesetzes: Zum 1. Juli 2025 sind in Hessen neue Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) sowie am Landgericht Frankfurt am Main (Commercial Chambers) für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 € errichtet worden.

Am Handels- und Finanzplatz Frankfurt am Main stehen nunmehr zwei hochspezialisierte Gerichte zur verbindlichen und effizienten Streitbeilegung zur Verfügung.

Angesichts einer breiten Unternehmensansiedlung mit hoher Dynamik in Hessen, begleitet von der hier beheimateten deutschen Banken- und Finanzbranche sowie einer international ausgerichteten Rechtsberatungslandschaft hat sich am Gerichtsstandort Frankfurt am Main eine herausragende Expertise im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht herausgebildet, die sich in bislang 16 Kammern für Handelssachen am Landgericht Frankfurt am Main sowie in zwei Senaten mit Schwerpunktzuständigkeit für Handelssachen und Streitigkeiten aus Gesellschaftsverhältnissen einschließlich der Auseinandersetzung von Gesellschaften am Oberlandesgericht Frankfurt am Main widerspiegelt.

Schon seit dem Jahr 2018 bestand am Landgericht Frankfurt am Main außerdem die Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug die Kammer für internationale Handelssachen anzurufen. Das große Vertrauen und hohe Ansehen, das dem Justizstandort Frankfurt am Main gerade in wirtschaftlichen Streitigkeiten entgegengebracht wird, gründet nicht zuletzt auf einem ganzheitlichen Blick zur Konfliktlösung, für den in jeder Lage des Zivilverfahrens sowohl am Landgericht Frankfurt am Main als auch am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ausgebildete und auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts erfahrene Güterichter als Mediatoren zur Verfügung stehen.

Diese hohe Streitentscheidungs- und Streitschlichtungskompetenz erfahrener und spezialisierter Richterinnen und Richter ist nunmehr im Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zwei ausgewiesenen Senaten und in den Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main in drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern für Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert gebündelt. Es bestehen verschiedene Verfahrensoptionen, auf effizientem Weg zu einer rechtsverbindlichen Konfliktlösung zu gelangen und dabei die Vorteile des international hoch angesehenen deutschen Justizsystems unter besonderen Verfahrensregeln zu nutzen. Hierfür stehen unter einem Dach moderne, technisch voll ausgestattete Sitzungssäle und Beratungszimmer sowohl für die Richterschaft als auch für die Parteien und ihre Rechtsanwälte am zentralen Gerichtsstandort Frankfurt am Main zur Verfügung.

Wahl der Eingangsinstanz

Für bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 € sind den Parteien nunmehr zwei Wege eröffnet:

Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung oder durch rügelose Einlassung der Parteien zuständig. Er ist dann Eingangsinstanz.

Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor der Commercial Chamber am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, wenn diese nach allgemeinen Regeln zuständig ist. Berufungen gegen Entscheidungen der Commercial Chambers werden dann vor dem Commercial Court Frankfurt am Oberlandesgericht verhandelt.

Erfasste Streitigkeiten

Der Commercial Court und die Commercial Chambers sind zuständig für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 €, insbesondere aus den Bereichen des Handelsrechts, des Unternehmenskaufs/M&A, der Organhaftung und dem Bankrecht.

Ausgenommen sind bestimmte Verfahren, für die Spezialzuständigkeiten bestehen, zum Beispiel Bau- und Architektenrecht, Versicherungsvertragsrecht, Insolvenzrecht, Kapitalanlagerecht sowie Beschlussmängelklagen.

Justizzuständigkeitsverordnung

Vorteile im Überblick

Wahl des Commercial Court als Eingangsinstanz und zulassungsfreie Revision

Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch

Case Management Conference zur Verfahrensorganisation

Möglichkeit der Mediation im Güterichterverfahren

Wortprotokoll auf Wunsch der Parteien

Geheimhaltung: Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf Antrag einer Partei

Richterliche Unabhängigkeit, effiziente Verfahrensregelungen zur Beweiserhebung, Einbeziehung Dritter, einstweiliger Rechtsschutz und gesetzliche Gebühren.

repräsentative Sitzungssäle und eigene Besprechungsräume für die Parteien am zentralen Gerichtsstandort Frankfurt am Main mit modernster Ausstattung und Technik, einschließlich großzügiger Beratungszimmer für das Gericht und die Parteien

Richterinnen und Richter am Commercial Court und an den Commercial Chambers verfügen über mehrjährige Erfahrungen in den den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten und/oder vergleichbare Qualifikationen aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit.