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Commercial Court Frankfurt
Commercial Chambers Frankfurt

Die Gerichte erster Wahl für große wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Neue Wege der Konfliktlösung

In Umsetzung des Justizstandortstärkungsgesetzes sind in Hessen zum 1. Juli 2025 neue Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) sowie am Landgericht Frankfurt am Main (Commercial  Chambers) für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 € errichtet worden. Am Handels- und Finanzplatz Frankfurt am Main stehen nunmehr zwei hochspezialisierte Gerichte zur verbindlichen und effizienten Streitbeilegung zur Verfügung.

Hessen nutzt die Chancen des Justizstandortstärkungsgesetzes: Zum 1. Juli sind in Hessen neue Spruchkörper am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Commercial Court) sowie am Landgericht Frankfurt am Main (Commercial Chambers) für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 € errichtet worden. 

Am Handels- und Finanzplatz Frankfurt am Main stehen nunmehr zwei hochspezialisierte Gerichte zur verbindlichen und effizienten Streitbeilegung zur Verfügung.


Wahl der Eingangsinstanz

Für bestimmte wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 € sind den Parteien nunmehr zwei Wege eröffnet:

Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung oder durch rügelose Einlassung der Parteien zuständig. Er ist dann Eingangsinstanz.

Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor den Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, wenn es nach allgemeinen Regeln zuständig ist. Berufungen gegen Entscheidungen der Commercial Chambers werden dann vor dem Commercial Court Frankfurt am Oberlandesgericht verhandelt.

Erfasste Streitigkeiten

Der Commercial Court und die Commercial Chambers sind zuständig für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 €, insbesondere aus den Bereichen des Handelsrechts, des Unternehmenskaufs/M&A, der Organhaftung und dem Bankrecht.

Ausgenommen sind bestimmte Verfahren, für die Spezialzuständigkeiten bestehen, zum Beispiel Bau- und Architektenrecht, Versicherungsvertragsrecht, Insolvenzrecht, Kapitalanlagerecht sowie Beschlussmängelklagen.

Justizzuständigkeitsverordnung

Vorteile im Überblick

Wahl des Commercial Court als Eingangsinstanz und zulassungsfreie Revision

Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch

Case Management Conference zur Verfahrensorganisation

Möglichkeit der Mediation im Güterichterverfahren

Wortprotokoll auf Wunsch der Parteien

Geheimhaltung: Schutz von Geschäftsgeheimnissen auf Antrag einer Partei

Richterliche Unabhängigkeit, effiziente Verfahrensregelungen zur Beweiserhebung, Einbeziehung Dritter, einstweiliger Rechtsschutz und gesetzliche Gebühren.

repräsentative Sitzungssäle und eigene Besprechungsräume für die Parteien am zentralen Gerichtsstandort Frankfurt am Main mit modernster Ausstattung und Technik, einschließlich großzügiger Beratungszimmer für das Gericht und die Parteien

Richterinnen und Richter am Commercial Court und an den Commercial Chambers verfügen über mehrjährige Erfahrungen in den den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten und/oder vergleichbare Qualifikationen aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit.