© Marcel Geibel/ Commercial Court Frankfurt

Der Commercial Court

Der Commercial Court bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei Senaten und einem Team aus Güterichterinnen und -richtern. Im Verhältnis zu dem 1. Senat des Commercial Court unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Willoughby ist der 2. Senat des Commercial Court unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Braun schwerpunktmäßig für entsprechende Streitigkeiten im Bank- und Finanzrecht sowie im Transportrecht zuständig.

Der Geschäftsverteilungsplan ist im Staatsanzeiger für das Land Hessen in der Ausgabe Nr. 1-2 auf Seite 9 zu finden. Unter dem Link ist der Staatsanzeiger zu finden. Dort ist der Geschäftsverteilungsplan im Unterkapitel im Unterkapitel zum Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat veröffentlicht.

Geschäftsverteilung Oberlandesgericht Frankfurt
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Güterichter am Commercial Court

Den Beteiligten steht mit Zustimmung der Parteien auch die Zwischenschaltung eines Güterichterverfahrens ohne Rechtsverlust im Hauptsacheverfahren offen, in dem mit allen Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation eine maßgeschneiderte Verhandlungslösung gefunden werden kann.

Die Verfahrensleitung erfolgt durch qualifiziert ausgebildete Güterichterinnen und -richter des Oberlandesgerichts.

Vorteile

  • Zeitnahe Terminierung
  • Strukturiertes und auf die Bedürfnisse der Parteien abgestimmtes Verfahren
  • alle Methoden der einvernehmlichen Konfliktbeilegung, insbesondere Mediation
  • Keine strikte Streitgegenstandsbindung, damit umfassende Konfliktbearbeitung und einvernehmliche Lösungsfindung möglich
  • Kostenneutral
  • Wahlweise auf Deutsch oder Englisch


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Die Commercial Chambers

Bei dem Landgericht Frankfurt am Main sind drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern als Commercial Chambers eingerichtet. Zwischen den Vorsitzenden der drei Kammern für Handelssachen und der drei Zivilkammern besteht Personenidentität.

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Richterinnen und Richter

Die Richterinnen und Richter am Commercial Court und an den Commercial Chambers verfügen über mehrjährige Erfahrung in den den Spruchkörpern zugewiesenen Rechtsgebieten und/oder vergleichbare Qualifikationen aus anwaltlicher oder sonstiger beruflicher Tätigkeit.

Gleiches gilt für die Güterichterinnen und Güterichter, die am Justizstandort Frankfurt am Main seit vielen Jahren gerade in komplexen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten Mediationen mit großem Engagement regelmäßig zum Erfolg führen.

Gruppenbild aller Senate und Chambers einschließlich Güterichter
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Richterliche Expertise am Commercial Court Frankfurt

Der Commercial Court Frankfurt vereint eine hochqualifizierte und international erfahrene Richterschaft, die auf komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert ist.

Zentrale Fakten:

  • Über 300 Jahre kumulierte richterliche Erfahrung, davon 213 Jahre am Oberlandesgericht Frankfurt
  • Alle Richter verfügen über langjährige Erfahrung in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten, insbesondere im Gesellschaftsrecht, bei M&A-Streitigkeiten sowie bei internationalen Wirtschaftssachverhalten
  • 9 von 11 Richtern des Commercial Court sowie alle Richter der Commercial Chambers waren vor ihrer richterlichen Tätigkeit in Wirtschaftskanzleien tätig (ca. 90 %)
  • Rund 80 % der Richter verfügen über längere Auslandsaufenthalte, teilweise über mehrere Jahre
  • Ausgeprägte internationale Qualifikation, darunter:
    • mindestens vier LL.M.-Abschlüsse
    • zwei Maître en Droit
    • eine Zulassung zur New York Bar

Diese Kombination aus richterlicher Erfahrung, praktischer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht und internationaler Ausbildung gewährleistet ein tiefes Verständnis komplexer wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten und internationaler Geschäftsbeziehungen.