Zuständig sind der Commercial Court im ersten Rechtszug und die Commercial Chamber für folgende Streitigkeiten mit einem Streitwert ab € 500.000
- Streitigkeiten zwischen Unternehmern (§ 14 BGB),
soweit sie nicht Kapitalanlagesachen, Kartellsachen oder Streitigkeiten im Sinne des § 119a Abs. 1 Nr. 2 bis 8 GVG sind, also Streitigkeiten aus dem Bau-, Heilbehandlungs-, Versicherungs-, Presse-, Erb-, Insolvenz- und Vergaberecht
- Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens, auch insoweit, als es sich um eine Streitigkeit aus einem Versicherungsvertragsverhältnis handelt;
- Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und ihrem Leitungsorgan/Aufsichtsrat, einschließlich Streitigkeiten zwischen Unternehmern aus einem Versicherungsvertragsverhältnis in diesem Zusammenhang.
Ausgenommen sind Rechtsstreitigkeiten aus dem gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und UWG, gesellschaftsrechtliche Beschlussmängelklagen, Spruchverfahren, bestimmte Verfahren aus dem Aktienrecht (Verfahren nach §§ 98, 99, 132, 142, 145, 258, 260, 293c und 315 AktG, § 10 UmwG, § 26 SEAG und §§ 39a und 39b WpÜG sowie Verfahren nach § 375 FamFG.