Guidelines

Die über den untenstehenden Link aufrufbaren „Guidelines“ wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Oberlandesgerichte Bremen, Celle, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hamm, München und Stuttgart sowie des Kammergerichts Berlin erstellt. Die Zielsetzung war dabei, Parteien und ihren Rechtsanwälten einen Überblick über das Verfahren vor den Commercial Courts und Commercial Chambers zu geben. Die „Guidelines“ sind nicht bindender Natur und dienen allein Informationszwecken; eine Gewähr wird daher nicht übernommen.

Die „Guidelines“ richten sich an Interessierte aus dem In- und Ausland. Sie werden ergänzt durch zusätzliche Informationen in dem über den weiteren untenstehenden Link aufrufbaren Dokument mit dem Titel „Wissenswertes zum deutschen Zivilprozess“ für Rechtssuchende, die nicht mit dem deutschen Rechtssystem vertraut sind.

Eine englischsprachige Übersetzung der Dokumente ist noch in Bearbeitung. Die Bereitstellung erfolgt nach Fertigstellung.