Klagen vor den Commercial Chambers des Landgerichts Frankfurt am Main und vor dem Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main müssen durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Vor beiden Gerichten gilt Anwaltszwang.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Andere Einreichungswege – etwa per Post oder E-Mail – sind nicht zulässig.
