© Marcel Geibel/ Commercial Court Frankfurt

Klage einreichen

Klagen vor den Commercial Chambers des Landgerichts Frankfurt am Main und vor dem Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main müssen durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Vor beiden Gerichten gilt Anwaltszwang.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Andere Einreichungswege – etwa per Post oder E-Mail – sind nicht zulässig.

Commercial Chambers (Landgericht)

Klagen vor den Commercial Chambers sind beim
Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.

Im beA-Adressbuch lautet die Bezeichnung:
„Landgericht Frankfurt am Main (60313 Frankfurt am Main)“ – SAFE-ID: govello-1133965459216-000000141

Commercial Court (Oberlandesgericht)

Klagen vor dem Commercial Court sind beim
Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzureichen.

Im beA-Adressbuch lautet die Bezeichnung:
„Oberlandesgericht Frankfurt am Main (60313 Frankfurt am Main)“ – SAFE-ID: govello-1133958780599-000000135

Hinweis zur Übermittlung

Die Übermittlung über beA erfordert entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einsendung über den sicheren Übermittlungsweg mit einfacher Signatur der verantwortenden Person. Seit dem 1. Januar 2022 gilt hierfür eine aktive Nutzungspflicht.