Wahl der Eingangsinstanz

Für bestimmte wirtschaftliche Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500.000 € sind den Parteien nunmehr zwei Wege eröffnet:

Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung oder durch rügelose Einlassung der Parteien zuständig. Er ist dann Eingangsinstanz.

Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor der Commercial Chamber am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt, wenn diese nach allgemeinen Regeln zuständig ist. Berufungen gegen Entscheidungen der Commercial Chambers werden dann vor dem Commercial Court Frankfurt am Oberlandesgericht verhandelt.

Instanzen im Überblick
© Marcel Geibel/ Commercial Court Frankfurt
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Gruppenbild des Commercial Court mit den Güterichterinnen und -richter des Commercial Court
© Marcel Geibel/ Commercial Court Frankfurt